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Arbeitsrecht

Familienrecht

Gesellschaftsrecht

 

 

Familienrecht

 
Die Gegenstände des Familienrechts betreffen den unter den allgemeinkundigen Begriffen Ehe und Familie zusammengefassten Bereich.

Es handelt sich im einzelnen um:

Eherecht
- Eheschließung und Aufhebung einer fehlerhaften Ehe
- Ehenamen
- eheliche Lebensgemeinschaft
- eheliches Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- Scheidung und Scheidungsfolgen (Unterhaltsverpflichtungen, Versorgungsausgleich)
..(Hinweis: Im Bereich der Scheidung und Scheidungsfolgen beraten wir nur aus steuerrechtlicher Sicht)

Kindschaftsrecht
- Abstammungsrecht (Mutter- und Vaterschaft)
- Unterhaltspflichten zwischen Eltern und Kindern
- elterliche Sorge
- Adoption

Betreuungsrecht
- Anordnung und Betreuerbestellung
- Einflussnahme durch Vorsorgevollmacht

Neuere Entwicklungen
- eingetragene Lebenspartnerschaft
- nichteheliche Lebensgemeinschaft



 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de