Steuerrecht
 

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Beratung und Vertretung

 
Der klassische Begriff der Steuerberatung betrifft vorrangig die Beratung und Vertretung der Mandanten in Steuersachen.

Dazu gehören insbesondere:

- Informationen zum Steuerrecht

- Beratung zur optimalen Steuergestaltung im betrieblichen und privaten Bereich

- Steuergestaltung durch Rechtsformwahl/-wechsel bei Existenzgründung/Strukturanpassungen

- Vertretung gegenüber Behörden und Dritten in Abgabeangelegenheiten

- Interessenvertretung im Rahmen von Betriebsprüfungen

 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de