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betriebswirtschaftliches Rechnungswesen

 

 

Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen

 
Das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen entwickelt sich aus der Buchführung und Bilanzierung und erlaubt dem Unternehmer seine individuellen Beobachtungen über Fehlerquellen und Verbesserungspotentiale im eigenen Unternehmen mit belastbarem Zahlenmaterial zu unterlegen und seine eigene Wahrnehmung einer Überprüfung zu unterziehen und aus den Ergebnissen der betriebswirtschaftlichen Betrachtung belastbare Schlüsse für die Zukunftplanung des Unternehmens zu ziehen.

So kann mithilfe der Daten aus dem betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen die Unternehmensstrategie, die vertriebliche Ausrichtung, sowie die Investionsplanung mit den Erfordernissen einer auskömmlichen Liquiditätsplanung in Einklang zu bringen oder zu halten.
Die Existenz eines betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen ist nach der Erfahrung eine wichtige Voraussetzung für gut aufgestellte und zukunftsorientierte Unternehmen.

Grundlage des Rechnungswesens ist die Einrichtung einer individuellen und daher aussagekräftigen Kostenrechnung mit folgenden Kernelementen:
Die Kostenartenrechnung zeigt dem Unternehmer, welche Kosten anfallen. Ein regelmäßiger Abgleich von Plan- und Ist-Werten hilft, Schwächen im Unternehmensprozess rechtzeitig aufzudecken und durch Gegenmaßnahmen die Stärken umzumünzen.
Die Kostenstellenrechnung zeigt, in welchen Abteilungen welche Kosten anfallen, was hilft Kostensenkungspotentiale zu identifizieren.
Die Kostenträgerrechnung gibt schließlich Aufschluss über die Kostenverteilung auf Produktgruppen und legt im Zusammenspiel mit der jeweiligen Erlössituation inwieweit die Produktgruppen zum Unternehmenserfolg beitragen.

Das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen erlaubt Ihnen zudem den selbstbewußten Auftritt bei wichtigen Verhandlungen für und bei langfristigen Entscheidungen des Unternehmens, wie z.B.:

- Unternehmenskauf oder -verkauf
- Vorbereitung von Bankgesprächen
- Früherkennung möglicher Liquditätsengpässe
- vorausschauende Planung von Ersatz- und/oder Neuinvestitionen




 
     

 

   © RA Michael Hüttenberger •  web@ra-huettenberger.de